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Calcipotriol nicht mehr verordnungsfähig?

Dem DPB wird Anfang Juli eine Verlautbarung des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller zur Kenntnis gebracht. Der Verband informiert, dass der Sachverständigenrat des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beschlossen habe, kleine Packungseinheiten mit dem Wirkstoff Calcipotriol in einer Konzentration von 0,0005 Prozent zur Therapie einer leichten bis mittelschweren Psoriasis vulgaris aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Die Entscheidung sei trotz gegenteiliger Auffassung der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft zur Verordnung getroffen worden.

DPB alarmiert

Die Meldung alarmierte den DPB. Die Folge wäre für gesetzlich Versicherte mit einer leichten bis mittelschweren Psoriasis, alle calcipotriolhaltigen Tuben mit 30 und 60 Gramm selber bezahlen zu müssen. Der DPB fragte deshalb beim BfArM umgehend nach, ob diese neue Privatisierung von medizinisch Notwendigem von amtswegen korrekt sei. Immerhin würden chronisch Kranke mit Schuppenflechte durch eine solche Maßnahme zusätzlich mit bis zu 120 Euro monatlich an Arzneimittelkosten belastet.

Mitte Juli kam die Entwarnung. Die Meldung entpuppte sich bis dahin noch als Psoriasis-Sommer-Ente. „Wir können Ihnen mitteilen“, schreibt Dr. M. Karge vom BfArM, „dass sich an der Einstufung des Wirkstoffs Calcipotriol zur Verkaufsabgrenzung „verschreibungspflichtig“ auch mit der „Fünften Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung“ vom 18. Juni 2008, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 25. Juni 2008, nichts geändert hat. Alle Arzneimittel, die diesen Wirkstoff enthalten, fallen gemäß § 48 Arzneimittelgesetz unter die Verschreibungspflicht.“ Ergänzend informiert Dr. Karge noch: „Über die Kostenverordnung der gesetzlichen Krankenkassen und deren Handhabung können wir keine Auskunft geben. Sie fällt nicht in den Verantwortungsbereich des BfArMs. Unabhängig davon wären aber alle Arzneimittel, die Calcipotriol als Wirkstoff enthalten (auch unabhängig von der angegebenen Konzentration im Fertigarzneimittel), als verschreibungspflichtig einzustufen.“

Schleichende Aushöhlung der Solidarität 

Offenbar hat aber der Sachverständigenausschuss doch noch in einer weiteren Sitzung eine andere Entscheidung getroffen, wie der DPB erfuhr. Die Entscheidung über den Ausschluss soll dem Bundesministerium zur Genehmigung vorliegen. Der DPB hat sich mit der Erwartung an die Bundesministerin Ulla Schmidt gewandt, dass diese Entscheidung gegen an Psoriasis kranke Pflichtversicherte nicht genehmigt werde.

Aber warum Stand die Diskussion Ende Juli schon wieder auf der Tagesordnung des Sachverständigenrates? Wer will hier seine wirtschaftlichen Interessen gegen die gesetzlich Versicherten durchsetzen? Was unternimmt die Fachaufsicht, das Bundesgesundheitsministerium? Sollen so verordnungspflichtige Wirkstoffe klammheimlich aus dem Leistungskatalog genommen werden? Wer stoppt diese Versuche der offenbar schleichenden Aushöhlung der Gesetzlichenkrankenversicherung?

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